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RIAS Bayern veröffentlicht jedes Jahr einen Bericht über die dokumentierten antisemitischen Vorfälle des Vorjahres. Man muss von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. In den Bericht können nur Vorfälle einfließen, die von Betroffenen und Zeug:innen gemeldet werden oder anderweitig RIAS Bayern bekannt werden.

Vorfälle in Bayern

Der aktuelle Jahresbericht dokumentiert für 2023 insgesamt 733 antisemitische Vorfälle. Die interaktive Karte präsentiert einzelne Beispiele aus allen Regierungsbezirken und zeigt somit, wie reale und aktuelle Vorfälle in Bayern aussehen:

Die Zahlen zeigen die Entwicklung der antisemitischen Vorfälle in den jeweiligen Regierungsbezirken von 2022 zu 2023. Mit einem Klick auf einen Regierungsbezirk können jeweils fünf Vorfälle, die von RIAS Bayern registriert wurden, exemplarisch betrachtet werden.

Jeder Vorfall zählt

Nicht alle antisemitischen Vorfälle sind, auch wenn sie für die Betroffenen höchst unangenehme oder traumatische Erfahrungen darstellen können, strafrechtlich relevant und werden daher nicht behördlich verfolgt. RIAS Bayern berücksichtigt jedoch alle Formen von antisemitischen Vorfällen – auch solche, die keinen Straftatbestand erfüllen oder die nicht angezeigt werden sollen. Vorfälle können unter www.rias-bayern.de gemeldet werden.

Das gilt für:

  • israelbezogenen Antisemitismus ebenso wie für klassische antisemitische Äußerungen oder Vorfälle, die sich gegen die Erinnerung an die Schoah richten
  • Angriffe, versuchte Gewaltanwendungen und Bedrohungen, die sich gegen Jüdinnen und Juden oder als jüdisch wahrgenommene Menschen richten
  • Beschädigungen von Gedenkstätten, Friedhöfen, Synagogen oder Eigentum jüdischer Institutionen oder Privatpersonen
  • Diskriminierung oder Mobbing, etwa am Arbeitsplatz oder in der Schule
  • Beschimpfungen, Kommentare, aber auch Schmierereien, Sticker usw.
  • bedrohliche, verletzende oder propagandistische Anrufe, Zuschriften, E-Mails usw.
  • alle Vorfälle – unabhängig vom Tat- und Täter:innenhintergrund